Moodle Lernplattform der HdM Stuttgart
Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
Website
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Nutzer/innen
Kategorie
- Nutzergenerierter Inhalt
Inhalte die die Nutzer der Platform selbst produzieren und bereitstellen, wie bspw. Forenbeiträge, Blogposts, Mitteilungen etc.
Logdaten (Aktivitäten im Kurs samt Zugriffszeitpunkten) können nur von Administrator/innen eingesehen werden und werden lediglich zur Fehlerbehebung herangezogen.
Zweck
- inhaltliche Nutzung Website
Um Moodle nutzen zu können, bspw. auf Lehrmaterialien und -aktivitäten zugreifen, müssen einige personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Profildaten von Hochschulangehörigen (Studierenden wie Beschäftigten der HdM) dürfen nach Art. 6.1 (c) DSGVO in Verbindung mit §12 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg und §36 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg verarbeitet werden.
Hochschulexterne Moodle-Nutzer/innen willigen explizit in die Verarbeitung ihrer Daten ein nach Art. 6.1 (a) DSGVO.Hinweis: Nutzer/innen können sich freiwillig entscheiden, besondere personenbezogene Daten nach Art. 9.2 (e) DSGVO ihrem Profil hinzuzufügen, z.B. Profilbild.
- Aufbewahrungsfrist
- 6 Monate
| Rechtliche Grundlagen | |
|---|---|
| Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) | Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
| Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) | Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt |
Kursbereiche
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Kurse
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Aktivitätsmodule
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Blöcke
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
BigBlueButton
Kategorie
- Audio-/Video-Daten der Nutzer/innen
Im Moodle-System können Bild- und Tondaten der Nutzer/innen entstehen und gespeichert werden, z.B. beim Einsatz der Sprachaufnahme-Funktion des Texteditors oder bei Nutzung des Videokonferenz-Tools BigBlueButton. Aufzeichnungen von Webkonferenzen können kursweit einsehbar sein.
Da es sich bei Video- und Audio-Aufzeichnungen potentiell um sensible Daten handelt, die u.a. zur biometrischen Identifikation der Betroffenen verwendet werden könnten, dürfen Webkonferenzen, bei denen Audio- oder Videobeiträge von Studierenden übertragen werden, nur nach deren ausdrücklichen Einverständnis aufgezeichnet werden.
Zweck
- Audio-/Video-Daten für Distance Learning
Um ortsunabhängige Lehre/Gruppenarbeiten durchführen zu können, kann der Einsatz von Webkonferenz-Tools in Moodle erforderlich sein. Sessions können durch Dozent/innen aufgezeichnet und im Anschluss kursintern zur Verfügung gestellt werden.
Da es sich bei Video- und Audioaufzeichnungen um potentiell sensible Daten handelt, die u.a. zur biometrischen Identifikation der Betroffenen verwendet werden könnten, dürfen Webkonferenz-Sessions nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmenden aufgezeichnet werden.
Metadaten (IP-Adresse und Browserkennung) werden zur Sicherstellung des technischen Betriebs, zur Störungsbehebung und Fehleranalyse gespeichert (berechtigtes Interesse gem. Art. 6.1 (f) DSGVO).
- Aufbewahrungsfrist
- 6 Monate
| Rechtliche Grundlagen | |
|---|---|
| Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) | Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
| Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten | |
|---|---|
| Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) | Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
